Heizungsüberprüfung, energiesparende Maßnahmen und Hydraulischer Abgleich

– die  Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung (EnSimiMaV)

Jeder Besitzer einer Gasheizung muss seit dem 1. 10. 2022 seine Gasheizungsanlage gemäß dieser neuen Verordnung überprüfen lassen. Es gelten verschiedene Anforderungen und Fristen.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen – EnSimiMaV

Hinter diesem zugegeben sperrigen Begriff steht eine Verordnung der Bunderegierung, die zum 1. Oktober 2022 in Kraft trat. Ziel dieser Verordnung ist es, durch eine Heizungsüberprüfung und Heizungsoptimierung bei Gasheizungen in der nächsten Zeit Erdgas einzusparen.

Nach der Verordnung sind Sie als Gebäudeeigentümer und Betreiber einer Gasheizung verpflichtet, eine Heizungsüberprüfung und gegebenenfalls eine Heizungsoptimierung durchführen zu lassen.

Wir sind als Installateur- und Heizungsbaubetrieb berechtigt, diese Prüfung und Optimierung durchzuführen. In diesem Zusammenhang prüfen wir zum Beispiel

  • ob Ihre Heizung energiesparend eingestellt ist,
  • ob eine effiziente Umwälzpumpe eingebaut ist und
  • ob freiliegende Heizungsrohre ordnungsgemäß gedämmt sind.

Die vorgenannten Punkte können wir gerne im Rahmen der nächsten Wartung für Sie erledigen, und die Daten aufnehmen. Die Prüfung der Dämmung beschränkt sich hierbei auf die im Heizraum und in den direkt abgehenden frei zugänglichen Kellerdecken verlegten Leitungen.

Die zeitliche Aufwendung wird im Stundennachweis abgerechnet.

Ein wichtiger Punkt dieser Überprüfung ist der Hydraulische Abgleich

Der Hydraulische Abgleich ist eine Maßnahme, um Heizungen zu optimieren. Beim Hydraulischen Abgleich geht es darum, die Wärmemenge im Gebäude dahin zu führen, wo sie auch wirklich benötigt wird. Bei einem unausgeglichenem Heizsystem liegt meist der Fall vor, dass diejenigen Heizkörper im Gebäude, die nah am Wärmeerzeuger (zum Beispiel Heizkessel) platziert sind, besonders heiß werden. Heizkörper wiederum, die weiter vom Wärmeerzeuger entfernt sind, werden nicht richtig warm. Ist das Heizungswasser also ungleich verteilt, ist auch die Erwärmung im Gebäude nicht gleichmäßig. Das Wasser sucht grundsätzlich den Weg mit dem geringsten Widerstand. Es fließt eher durch kurze und dicke statt durch lange und dünne Heizungsrohre. Heißt: Zimmer, die vom Wärmeerzeuger weiter entfernt sind, bekommen eventuell zu wenig Heizwasser ab. Der Hydraulische Abgleich sorgt nun dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann.

Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" – kurz EnSimiMaV –  schreibt den Hydraulischen Abgleich von Gaszentralheizungssystemen für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude vor.

Hydraulischer Abgleich wird zur Pflicht

Bis zum 30. September 2023: in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten

Bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten

Wir als Heizungsfachbetrieb dürfen und könnten diesen Abgleich durchführen –

Aber wir schaffen die Planungsarbeit aus Kapazitätsgründen nicht!!

Denn dafür müssen

  • alle Räume des Gebäudes erfasst und berechnet werden.
  • Die Heizlast eines Gebäudes ist, vergleichbar einem Neubau, zu errechnen, die Rohrnetze zu erfassen und dann jeder einzelne Heizkörper entsprechend seiner tatsächlichen Leistung vor Ort abzugleichen.
  • Oft ist zum Abgleich noch der Umbau oder die Neuinstallation von anderen Ventilen notwendig.

Diese Planungsleistung ist sehr aufwändig. Im Einfamilienhausbereich oder bei kleinen Einheiten können wir im Zusammenhang mit einer Kesselsanierung Planungsarbeiten gegen Aufwandsentschädigung noch übernehmen.

Für größere Einheiten können wir das personell nicht leisten.

Daher müssen wir Sie bitten sich hier an einen entsprechend zertifizierten Energieberater oder ein Planungsbüro bzw. einen Fachingenieur zu wenden.

Bitte haben Sie Verständnis für unsere Situation. Die Planung und Betreuung unserer täglichen Arbeit fordert unserem technischen Büro viel ab. Zusätzliche Arbeiten können unsere Meister nicht stemmen.

Natürlich stehen wir Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, und bei Bedarf die zusätzliche Überprüfung mit der nächsten Wartung zu beauftragen.

Weitere Informationen zur EnSimiMaV entnehmen Sie bitte dieser Zusammenfassung unseres Fachverbandes.

 

 

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